KI-Wohngeldbot für die Stadt Stuttgart

Mit Einführung des reformierten „Wohngeld Plus“ Gesetzes ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen – und damit auch die Arbeitsbelastung in der Wohngeldsachbearbeitung. Um die Mitarbeitenden zu entlasten und die Bearbeitungszeiten für Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen, führt die Landeshauptstadt Stuttgart ein KI-basiertes Assistenzsystem ein: den Wohngeldbot.

Nahaufnahme einer Hand. Person tippt auf einer Laptop-Tastatur.Quelle: Bild mit KI generiert

Künstliche Intelligenz für eine schnellere Wohngeldbearbeitung

Das intelligente System unterstützt die Verwaltung dabei, Anträge schneller, zuverlässiger und benutzerfreundlicher zu bearbeiten – und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und bürgerorientierten Dienstleistung.

Was kann der Wohngeldbot?

Der WohngeldBot übernimmt Aufgaben, die bislang manuell durchgeführt wurden – und entlastet damit die Mitarbeitenden. Zu seinen zentralen Funktionen gehören:

  • Automatische Vollständigkeitsprüfung: Kontrolle eingereichter Unterlagen und Erstellung von Nachforderungsschreiben
  • Digitale Dokumentenverarbeitung: Sortierung und Zuordnung von Dateien aus E-Mails, Scans und Behördenpost
  • Intelligente Datenextraktion: Auslesen relevanter Inhalte aus maschinell oder handschriftlich ausgefüllten Formularen
  • Bearbeitungshinweise für Sachbearbeitende: Empfehlungen und Hinweise (z.B. bei widersprüchlichen Angaben) auf Basis der eingereichten Dokumente
  • Sprachassistent: Chatbasierte Unterstützung bei Fachfragen, Verfahrensregeln und Anwendungssituationen

Was wollen wir damit erreichen?

Mit dem Projekt verfolgt die Landeshauptstadt Stuttgart das Ziel, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten und die Mitarbeitenden spürbar zu entlasten. Gleichzeitig soll die Qualität der Bearbeitung verbessert und die Bearbeitungsdauer für Bürgerinnen und Bürger verkürzt werden.

Der Wohngeldbot steht exemplarisch für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der kommunalen Verwaltung mit dem Anspruch, einen modernen und bürgernahen Verwaltungsservice zu etablieren, der den Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft gerecht wird.

Es trifft ausdrücklich keine verwaltungsrechtlichen Entscheidungen  – dies obliegt weiterhin ausschließlich den Sachbearbeitenden – und dient primär als Hilfestellung bei der Bearbeitung der Anträge.

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