Digitaler Bauantrag

Seit dem 1. Januar 2022 können Bauanträge gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg digital eingereicht werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist hier bereits Vorreiter: die digitale Einreichung ist seitdem verbindlich vorgeschrieben. Im Jahr 2024 wurden 1.935 Anträge digital eingereicht.

Baugerüst eines Hauses. Im Vordergrund sind Baupläne und ein Schutzhelm zu sehen.Quelle: Bild mit KI generiert

Über die gesetzlich vorgeschriebene digitale Antragstellung hinaus strebt die Landeshauptstadt Stuttgart mittelfristig eine medienbruchfreie Bearbeitung und Bescheidung baurechtlicher Verfahren an. Hierfür werden Werkzeuge laufend weiterentwickelt oder eingeführt, die den Umgang mit digitalen Bauvorlagen, die digitale Kollaboration mit den Verfahrensbeteiligten, die volldigitale Erstellung eines abschließenden Bescheids in digitaler Schriftform und seine digitale Zustellung ermöglichen.

Da hier bereits viele rechtliche und technische Neuerungen ineinandergreifen und weitere Änderungen im Jahr 2025 anstehen, werden die Werkzeuge im Echtbetrieb evaluiert, Änderungsbedarfe laufend identifiziert und entsprechende Anpassungen angestoßen. Aktuell stehen die Weiterentwicklung der Antragsplattform und benutzerfreundlichere Werkzeuge für die Antragsbearbeitung im Fokus.

 

 

 

In Umsetzung

01/2025 – 12/2026

Nachhaltigkeitsziele