Digitaler Bauantrag
Bauanträge in Stuttgart gehen neue, digitale Wege! Seit dem 1. Januar 2022 erlaubt die Landesbauordnung Baden-Württemberg, dass Bauanträge digital eingereicht werden können. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist hier Vorreiter: Seit Beginn ist die digitale Einreichung über die Plattform service-bw.de verbindlich vorgeschrieben. Bereits im Jahr 2024 wurden 1.684 Anträge digital eingereicht – ein großer Schritt in Richtung moderner Verwaltung.
Über die nach Onlinezugangsgesetz (OZG) verbindlich vorgeschriebene digitale Antragstellung hinaus strebt die Landeshauptstadt Stuttgart eine medienbruchfreie Bearbeitung und Bescheidung baurechtlicher Verfahren an. Hierfür werden Werkzeuge entwickelt und eingeführt, die den Umgang mit digitalen Bauvorlagen, die digitale Beteiligung anderer Fachdienststellen, die digitale Einsichtnahme durch die Nachbarn im Sinne des § 55 LBO, die volldigitale Erstellung eines abschließenden Bescheids in digitaler Schriftform und seine digitale Zustellung ermöglichen.
Da hier weitgehend Neuland betreten wird, werden diese Werkzeuge im Echtbetrieb evaluiert, Änderungsbedarfe identifiziert und entsprechend angestoßen. Aktuell stehen die Einführung eines veränderten Frontends für die Antragsteller und ein benutzerfreundlicheres Werkzeug für die Einsichtnahme durch Nachbarn vor der Einführung.
Für die Bearbeitung und rechtliche Bewertung digitaler Bauvorlagen werden die Betrachtungswerkzeuge (Hard‐ und Software) gerade angepasst.
Warum das wichtig ist
Der digitale Bauantrag spart Zeit und Ressourcen, sorgt für mehr Transparenz und reduziert den Papierverbrauch erheblich. Für Bauherren und Bürger bedeutet das: weniger Bürokratie, schnellere Entscheidungen und ein modernerer Umgang mit Anliegen rund um Bauvorhaben.