Der Förderprozess beginnt mit der Einreichung des Antrags. Nach der Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid erstellt. Nach der Auszahlung der Fördersumme und der Durchführung des Vorhabens endet der Prozess mit der Prüfung des Verwendungsnachweises. An diesem Vorhaben wird seit 2020 gearbeitet. Ziel ist es, die gesamte Abwicklung der institutionellen und kontinuierlichen Projektförderung für Kulturinstitutionen künftig über die Plattform MeinService Stuttgart zu ermöglichen. Die Bearbeitung der Förderanträge kann dann digital und ohne Medienbrüche von den Mitarbeitenden der Abteilung Kulturförderung im Kulturamt erfolgen.
Der Vorteil: Viele Kulturinstitutionen nutzen MeinService Stuttgart bereits, um ihre Veranstaltungen im Veranstaltungskalender auf Stuttgart.de einzutragen. Auch die zukünftige Eintragung der eigenen Einrichtung in den Kulturfinder soll über MeinService Stuttgart erfolgen. So können Stuttgarter Kulturinstitutionen in Zukunft eine Plattform für drei Dienstleistungen nutzen.